Lexikon · Recht & Compliance

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Marketing heißt das: Newsletter, Lead-Formulare, Tracking-Cookies und Kundendaten brauchen eine Rechtsgrundlage — meist eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse.

Im Mittelpunkt stehen Transparenz (Datenschutzerklärung), Zweckbindung, Datensparsamkeit und die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch).

Verboten / heikel
  • E-Mails an gekaufte Adresslisten (kein Opt-In)
  • Vorausgewählte Häkchen bei der Einwilligung
  • Tracking-Pixel ohne Einwilligung laden
  • Daten ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke nutzen
Erlaubt
  • Newsletter nur mit Double-Opt-In versenden
  • Tracking erst nach aktiver Cookie-Einwilligung
  • Datenschutzerklärung aktuell und verständlich halten
  • Lead-Daten zweckgebunden und sparsam erheben

Häufige Fragen zu DSGVO

Brauche ich für einen Newsletter eine Einwilligung?+

Ja. Für Werbe-Newsletter ist in aller Regel eine ausdrückliche Einwilligung per Double-Opt-In nötig (Anmeldung + Bestätigungslink). Eine Ausnahme gilt nur eng begrenzt für Bestandskunden bei eigenen, ähnlichen Produkten (§ 7 UWG).

Darf ich Facebook-Lead-Anzeigen DSGVO-konform nutzen?+

Ja, wenn das Lead-Formular transparent über die Datennutzung informiert, auf die Datenschutzerklärung verlinkt und die Kontaktaufnahme dem genannten Zweck entspricht. Kein automatisierter Werbe-Versand ohne separate Einwilligung.

Was droht bei DSGVO-Verstößen?+

Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, dazu Abmahnungen und Schadenersatzansprüche. Für KMU sind in der Praxis vor allem Abmahnungen und Aufsichtsbehörden-Verfahren relevant.

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