DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Marketing heißt das: Newsletter, Lead-Formulare, Tracking-Cookies und Kundendaten brauchen eine Rechtsgrundlage — meist eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse.
Im Mittelpunkt stehen Transparenz (Datenschutzerklärung), Zweckbindung, Datensparsamkeit und die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch).
- ✗E-Mails an gekaufte Adresslisten (kein Opt-In)
- ✗Vorausgewählte Häkchen bei der Einwilligung
- ✗Tracking-Pixel ohne Einwilligung laden
- ✗Daten ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke nutzen
- Newsletter nur mit Double-Opt-In versenden
- Tracking erst nach aktiver Cookie-Einwilligung
- Datenschutzerklärung aktuell und verständlich halten
- Lead-Daten zweckgebunden und sparsam erheben
Häufige Fragen zu DSGVO
Brauche ich für einen Newsletter eine Einwilligung?+
Ja. Für Werbe-Newsletter ist in aller Regel eine ausdrückliche Einwilligung per Double-Opt-In nötig (Anmeldung + Bestätigungslink). Eine Ausnahme gilt nur eng begrenzt für Bestandskunden bei eigenen, ähnlichen Produkten (§ 7 UWG).
Darf ich Facebook-Lead-Anzeigen DSGVO-konform nutzen?+
Ja, wenn das Lead-Formular transparent über die Datennutzung informiert, auf die Datenschutzerklärung verlinkt und die Kontaktaufnahme dem genannten Zweck entspricht. Kein automatisierter Werbe-Versand ohne separate Einwilligung.
Was droht bei DSGVO-Verstößen?+
Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, dazu Abmahnungen und Schadenersatzansprüche. Für KMU sind in der Praxis vor allem Abmahnungen und Aufsichtsbehörden-Verfahren relevant.