HWG
Heilmittelwerbegesetz
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) — offiziell „Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens" — schützt Verbraucher vor irreführenden Werbebotschaften im Gesundheitsbereich. Es gilt für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheken, Optiker und alle Anbieter von Heilmitteln.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Publikumswerbung (an Endverbraucher, strenger) und Fachkreiswerbung (an Ärzte/Apotheker). Für Social Media, Google Ads und alle Kanäle, die auch Privatpersonen erreichen, gilt die strengere Publikumsregel.
- ✗Heilversprechen ohne wissenschaftlichen Beleg
- ✗Vorher-Nachher-Bilder ohne Einwilligung
- ✗Arzt- oder Prominenten-Testimonials für Heilmittel
- ✗Angstmachende Werbebotschaften
- ✗Irreführende Superlative („das beste Mittel")
- Sachliche Leistungsbeschreibungen ohne Versprechen
- Qualifikationen und Fortbildungen nennen
- Allgemeine Gesundheitstipps und Aufklärung
- Praxisphilosophie, Team- und Praxisvorstellungen
- IGeL-Leistungen informativ beschreiben
Häufige Fragen zu HWG
Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?+
Das HWG regelt, wie in Deutschland für Arzneimittel, Medizinprodukte, Behandlungen und andere Heilmittel geworben werden darf. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor irreführenden Heilsversprechen. Es gilt für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheken, Optiker und Hersteller im Gesundheitsbereich.
Gilt das HWG auch für Social Media?+
Ja. Instagram-Posts, Facebook-Anzeigen, YouTube-Videos und Newsletter, die für Heilmittel oder Behandlungen werben, fallen unter das HWG — auch organische (unbezahlte) Beiträge mit werblichem Charakter.
Was droht bei einem HWG-Verstoß?+
Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände (oft 1.000–5.000 € Anwaltskosten), Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafe und in schweren Fällen Bußgelder bis 50.000 €.