UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das zentrale Werberecht in Deutschland. Es verbietet irreführende, aggressive und unlautere geschäftliche Handlungen — branchenübergreifend, also für jedes KMU relevant.
Typische UWG-Themen im Online-Marketing: Schleichwerbung (Werbung muss als solche erkennbar sein), unzulässige Vergleiche, irreführende Angaben, fehlende Pflichtkennzeichnung und unerwünschte Werbung (Spam, § 7 UWG).
- ✗Schleichwerbung / getarnte Werbung
- ✗Irreführende „Testsieger"- oder Bewertungsangaben
- ✗Unerlaubte Werbe-E-Mails/-Anrufe (§ 7 UWG)
- ✗Lockangebote ohne ausreichende Verfügbarkeit
- Werbung klar als Werbung kennzeichnen (#Anzeige)
- Nur belegbare Aussagen treffen
- Vergleiche sachlich und nachprüfbar halten
- Bei Influencer-Kooperationen transparent kennzeichnen
Häufige Fragen zu UWG
Was gilt im Marketing als unlauter?+
Unter anderem irreführende Angaben, getarnte Werbung (Schleichwerbung), unzumutbare Belästigung durch Spam, unzulässige vergleichende Werbung und das Vorenthalten wesentlicher Informationen. Werbung muss als Werbung erkennbar und in den Aussagen belegbar sein.
Muss ich bezahlte Posts kennzeichnen?+
Ja. Bezahlte oder anderweitig veranlasste Werbung muss klar gekennzeichnet werden (z. B. „Anzeige"/„Werbung"). Das gilt für eigene Werbeposts und für Influencer-Kooperationen.
Wer kann wegen UWG-Verstößen abmahnen?+
Mitbewerber, Wettbewerbsverbände und qualifizierte Einrichtungen (z. B. Verbraucherzentralen). Abmahnungen sind das häufigste Risiko und oft mit Anwaltskosten und Unterlassungserklärung verbunden.